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<Potzblitz> hi wie gehts?
<Juragen> Hatte doch gestern meine Juranachprüfung...
<Potzblitz> und?
<Juragen> Naja, kennst mich doch, etwas faul, deswegen auch Nachprüfung.
<Juragen> Jedenfalls schien es wieder knapp zu werden...
<Juragen> Kurz vor Schluss dann die Frage "Was ist die Strafe für Bigamie?"
<Juragen> Ich hatte keine Ahnung, überlegte ein bisschen und antwortete dann:
<Juragen> "Zwei Schwiegermütter."
<Juragen> Der Prüfer hat gelacht wie sonstwas undich hab bestanden.^^
<Potzblitz> xD

06.11.2009 gefunden auf: iBash (Originallink) | 6 Kommentare - Gib doch auch deinen Senf dazu! Schlecht! 728 TOP!

McPges schrieb am 24.02.2010 um 21:51 Uhr:     FLOP [ -10 ] TOP
Die Anwälte und Richter von Morgen wahoo

Ahja schrieb am 27.03.2010 um 21:26 Uhr:     FLOP [ 7 ] TOP
Glaubt ihr ehrlich, dass in einer Prüfung solch eine Frage gestellt wird?
In Geschichte, z.B., wird man ja auch nicht gefragt, wann ein bestimmtes Ereignis statt fand. Zumindest nicht ohne weitergehenden Zusammenhang.

phoenix schrieb am 25.07.2010 um 17:48 Uhr:     FLOP [ 8 ] TOP
Diesen Spruch hab ich schon in etlichen Witzbüchern aus den 90er gelesen.
Diese Story ist einfach nur ein Witz, denn keiner hier als solchen erkennt.

@phoenix schrieb am 07.01.2011 um 22:28 Uhr:     FLOP [ 7 ] TOP
oder jemand kannte den witz, und hat ihn in der juraprüfung, bei einer frage die sich mit 'was ist die strafe für bigamie' vereinfachen lässt einfach gebracht, weil er eh nix mehr zu verlieren hatte. warum immer dieses detektivische 'is eh nicht so passiert', freut euch doch einfach das man lachen kann...-.-

Anwalt schrieb am 10.06.2011 um 14:43 Uhr:     FLOP [ 3 ] TOP
Das ist schon deshalb Unsinn, weil es im juristischen Staatsexamen keine Nachprüfung gibt.

Und eine solche Frage würde dort wohl auch tatsächlich eher nicht gestellt werden.

@Anwalt schrieb am 10.06.2011 um 14:58 Uhr:     FLOP [ 0 ] TOP
Leichenschänder? guck doch mal bitte, von wann dieser Bash ist...meinst du wirklich, dass es noch etwas bringt diesen wieder zum Leben zu erwecken?

SCNR